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Risiko Lebensversicherung

Eine Risiko Lebensversicherung schützt Ihre Hinterbliebenen vor dem Finanziellen Ruin.
Den die Lücke die Sie hinterlassen ist sehr groß und natürlich nicht mit Geld zu bezahlen,
jedoch können Sie Ihren Hinterbliebenen eine Sicherheit geben. Rechnen Sie einfach mal
mit unserem Onlinevergleichs- Rechner was mit kleinem Geld monatlich möglich ist.

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Unsere Hotline: 037296-927390 (Mo.-Fr. 9:00 - 18:00 Uhr)

Risiko Lebensversicherungs Vergleich

Fragen & Antworten zu Risiko- Lebensversicherung

Warum ist eine Risiko- Lebensversicherung wichtig?
Die Risiko-Lebensversicherung ist eine Vorsorge für den Todesfall. Damit sichern Sie
Hinterbliebene finanziell wirkungsvoll ab. Im Falle des Todes des Versicherten erhält der
Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme. Die Risiko-Lebensversicherung
ist genau dann richtig für Sie, wenn Sie bei geringem finanziellen monatlichen Aufwand
bestmögliche Vorsorge für Partner oder Familienangehörige treffen wollen. Eine Absicherung
ist auch deshalb notwendig, da im Todesfall die gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung
für die Hinterbliebenen minimal sind.

Was ist der Unterschied zu einer Kapital- Lebensversicherung?
Anders als bei einer Kapital-Lebensversicherung wird kein Kapital angespart. Entsprechend
erfolgt nach Ablauf der Versicherung keine Auszahlung. Es wird nur der Todesfall mit einer
von Ihnen festgelegten Summe versichert, die nach dem Tod des Versicherten an die
Hinterbliebenen ausbezahlt wird. So verfügen Sie über eine sehr preiswerte Absicherung für
den Todesfall und können für Ihre Altersvorsorge eine separate Kapital- oder Rentenversicherung
abschließen.

Wer sollte unbedingt eine Risiko-Lebensversicherung abschließen?
Eine Risiko-Lebensversicherung ist unverzichtbar für Paare mit Kind, Singles mit Kind,
Kredit- und Hypothekennehmer, Selbstständige oder Gesellschafter-Geschäftsführer. Für
Ehepaare und Partner ist zur Absicherung ein gegenseitiger Schutz sehr empfehlenswert.

Wie hoch sollte die Absicherung sein?
Zur Absicherung von Familie und Partner sollte die Versicherungssumme das 3 bis 5-fache
des Brutto-Jahreseinkommens betragen. So reicht z.B. eine Versicherungssumme von 150.000,- Euro
bei einem Zins von 5,5% und einer Laufzeit von 20 Jahren für eine Monatsrente von ca. 1.027,- Euro.
Zur Absicherung eines Immobilienkaufs und einer Hypothek kann die Summe exakt der im Laufe der
Zeit geringer werdenden Verpflichtung angepasst werden.

Wie kann die Versicherungsleistung flexibel an den Bedarf angepasst werden?
Sie können eine automatische Reduzierung der Versicherungssumme nach Ihren Wünschen bei
Versicherungssummen ab 150.000,- Euro vereinbaren.

Bei Versicherungssummen unter 150.000,- Euro haben Sie die Möglichkeit, die Todesfall-Absicherung
flexibel im Laufe der Zeit (jährlich oder in beliebig längeren Zeiträumen) durch Teilkündigung an Ihren
Bedarf anzupassen.

Gibt es zusätzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit?
Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist die ideale Ergänzung zu Ihrer Risiko-Lebensversicherung.
Sie sichert Ihnen den Schutz Ihrer Risiko-Lebensversicherung und je nach Variante eine zusätzliche
Monatsrente bei Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall. Somit haben Sie Familie und Partner nicht nur für
den Todesfall sondern auch gleichzeitig bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Wir bieten kein Onlineangebot
für diesen Einschluß.

Gibt es einen zusätzlichen Unfall-Schutz?
Mit der Unfall-Zusatzversicherung verdoppeln Sie den finanziellen Hinterbliebenenschutz. Für
einen Beitrag von monatlich nur 0,90 Euro je 10.000,- Euro Versicherungssumme erhöht sich die
Versicherungs- leistung um 100%, wenn der Tod auf Grund eines Unfalls eintritt. Eine empfehlenswerte
und preiswerte Verbesserung der Todesfall- Absicherung für Menschen, die aktiv leben oder viel unterwegs
sind. Wir bieten kein Onlineangebot für diesen Einschluß.

Wann ist eine Gesundheitsprüfung für den Abschluss erforderlich?
In der Regel reicht die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag für eine Bearbeitung
aus. Zusätzliche Untersuchungen oder Bescheinigungen sind nur in bestimmten Fällen erforderlich:
Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl
* bei Versicherungssummen über 200.000,- Euro (einige Gesellschafen auch 250.000 EUR)
* bei Erkankungen Bei Zustandekommen eines Vertrags übernehmen einige Gesellschafen die
Kosten der Gesundheitsprüfung.

Warum ist es sinnvoll, beide Partner im Todesfall separat abzusichern?
Der Vorteil von zwei Einzelverträgen gegenüber einer verbundenen Risiko-Lebensversicherung ist die:

* individuelle Wahl der Versicherungssumme und der Laufzeit für jeden der Versicherten
* flexible Anpassung an die jeweilige Versorgungssituation
* Vermeidung von Erbschaftssteuer bei Auszahlung der Versicherungssumme, indem der
Hinterbliebene nicht nur als Bezugsberechtigter, sondern auch als Versicherungsnehmer auftritt
und den Vertrag abschließt
* bessere Absicherung (z.B. bei gleichzeitigem Tod beider Partner) bei nur geringfügig höheren
Beiträgen als bei einem Vertrag für zwei Personen

Ist eine Dynamik bei einer Lebensversicherung sinnvoll?
Wenn Sie eine Lebensversicherung abschließen, sollten Sie bedenken, dass neben Ihrem
Einkommen auch Ihr Lebensstandard mit der Zeit wachsen wird. Die steigenden Ansprüche
sollten sich dann auch in einer höheren Versicherungssumme niederschlagen. Durch den Einschluss
einer Dynamik beim Abschluss Ihrer Lebensversicherung können Sie dies einfach und komfortabel
erreichen.

Was ist ein Bezugsrecht?
Durch die Einräumung eines Bezugsrechtes erhält ein Dritter (Privatperson oder Firma) das
Recht, die Versicherungsleistung im Todes- oder Erlebensfall in Anspruch zu nehmen. Ist ein
Bezugsrecht ausgesprochen, fällt die Leistung nicht in den Nachlass des Verstorbenen. Ein
Testament oder Erbschein ist nicht erforderlich.

Wann wird die Bezugsrechtsänderung wirksam?
Wirksam wird die Änderung erst dann, wenn die Erklärung schriftlich bei uns
eingegangen ist.
Wenn ausdrücklich bestimmt wird, dass der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus
dem Versicherungsvertrag unwiderruflich und damit sofort erwerben soll, werden
wir dem Versicherungsnehmer schriftlich bestätigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts
ausgeschlossen ist.
Sobald unsere Bestätigung zugegangen ist, kann das zu diesem Zeitpunkt noch widerrufliche
Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigen aufgehoben werden.

Wie ist die Gestaltung des Bezugsrechts?
Es ist wichtig, dass die Bezugsberechtigten genau bezeichnet werden, damit später keine
Zweifel in der begünstigten Person und über den Umfang der Ansprüche bestehen. Ansonsten
kann sich die Auszahlung der Versicherungsleistung verzögern. Eine namentliche Bezeichnung,
ergänzt durch den Geburtsnamen, das Geburtsdatum und die Anschrift ist sinnvoll.

Nicht zweckmäßig ist es, die Bezeichnung "gesetzliche Erben" oder "testamentarische Erben" zu
verwenden, sondern - sofern keine namentliche Bezeichnung erfolgt - lediglich "die Erben"
einzustzen.
Die Auszahlng kann dann ohne Verzägerung an denjenigen erfolgen, der den Erbschein oder
das Testament vorlegt.

Dennoch sind pauschale Bezeichnungen (z.B. Erben, Kinder, Ehefrau) zu vermeiden. Im Leistungsfall
müssen erst umfangreiche Recherchen erfolgen, oder von den Erben muss ein Erbschein beim Nachlassgericht
beantragt werden.

Im Erlebensfall ist immer der Versicherungsnehmer empfangsberechtigt (Ausnahme: Direktversicherung).
Um Zweifel auszuschließen, sollte aber trotzdem in der Erklärung "Versicherungsnehmer" eingetragen werden.

Im Todesfall ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Tarif mit einer oder mit zwei versicherten Personen
handelt. Werden zwei Personen versichert, sollte immer der überlebende Partner bezugsberechtigt sein.
Ist nur eine Person - in der Regel der Versicherungsnehmer - versichert, kann das Bezugsrecht frei gestaltet
werden.

Wie ist die steuerliche Behandlung bei Bezugsberechtigten?
Nach den derzeitigen steuerlichen Vorschriften wird der Empfänger der Versicherungsleistung,
sofern er nicht der Versicherungsnehmer ist, zur Erbschaftssteuer veranlagt, unabhängig davon, ob
er die Leistung als Erbe, widerruflich oder unwiderruflich Bezugsberechtigter erhält. Dies gilt in der
Regel nicht, wenn der Bezugsberechtigte Leistungen aus einer Direktversicherung erhält.

Wir sind verpflichtet, dies dem zuständigen Erbschaftssteuerfinanzamt anzuzeigen.

quelle Mr-Money