Sie sind hier: Krankenzusatzvers.
Zurück zu: Startseite
Allgemein: Kontakt Impressum AGB´s

Suchen nach:

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung Vergleich

Leistungen Zahnersatz

Basis Leistungen:
Zusätzlich zu den Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 10%-20% des erstattungsfähigen Betrages für Kronen, Brücken und Prothesen übernommen. Somit liegt die Gesamterstattung zwischen 75% und 85%, wenn die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden.

Mittlere Leistungen:
Zusätzlich zu den Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 20%-30% des erstattungsfähigen Betrages für Kronen, Brücken und Prothesen übernommen. Somit liegt die Gesamterstattung zwischen 85% und 95%, wenn die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden. Ferner erstreckt sich hier meist die Versicherung auf Leistungen wie Inlays und Zahnersatz.

Hohe Leistungen:
Zusätzlich zu den Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 30%-40% des verbleibenden erstattungsfähigen Betrages für Kronen, Brücken und Prothesen übernommen. Somit liegt die Gesamterstattung meist bei 100%, selbst wenn die Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt wurden. Ferner erstreckt sich hier die Versicherung auch auf Leistungen wie Inlays, Zahnersatz oder Reparaturen.

Sehhilfen

Bei der Mitversicherung von Sehhilfen handelt es sich um die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und anderen optischen Sehhilfen. Meist werden die Kosten anteilig oder bis zu einer absoluten Maximalleistung (z.B. 300 EUR alle 3 Jahre) übernommen.

Unterbringung im Krankenhaus

Als gesetzlich versicherte Person haben Sie weder Anspruch auf eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus noch auf eine Behandlung von einem Chef- oder Spezialarztes (z.B. einem Arzt Ihrer Wahl), sondern Sie werden vom zuständigen Arzt behandelt oder operiert.

Mit einer Zusatzversicherung können Sie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Chefarzt einschließen, meist ist diese Option jedoch relativ teuer.

Auslandsreisekrankenversicherung

Wenn Sie auch auf Reisen sich medizinisch absichern möchten, so können Sie das mit der Auslandsreisekrankenversicherung tun. Diese schließt auch meistens einen medizinisch notwendigen Rücktransport ein.

Behandlung durch Heilpraktiker

Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen kommen nicht für Heilpraktiker (z.B. Akkupunktur, Naturheilkunde) auf. Durch eine Zusatzversicherung können Sie jedoch in Zukunft auch die Kosten für das Aufsuchen eines Heilpraktikers erstattet bekommen.

Physikalisch-medizinische Behandlung

Hierbei handelt es sich um Behandlungen und genesungsfödernde Methoden wie Massage und Bäder. Die dafür entstehenden Kosten werden übernommen.

Höhe gewünschtes Krankentagegeld

Das Krankentagegeld wird Ihnen ab dem 43. Tag pro Tag in der vereinbarten Höhe ausgezahlt. Die Krankentagegeldversicherung zahlt das Krankentagegeld unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden. Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

Hintergrund ist, dass meist mit dem 43. Tag die Lohnfortzahlung in voller Lohnhöhe nicht mehr gegeben ist (Ende der Karenzzeit). So können Sie sich absichern, damit Sie keinen Einkommensverlust bei einer längeren Erkrankung erleiden.